KOSTENÜBERNAHME

WER TRÄGT DIE KOSTEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG?

Abrechnung über Kassen

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Private Abrechnung

Neben der Kostenabrechnung über die Krankenkassen bieten wir Ihnen auch private Fahrten und somit auch eine private Abrechnung der Kosten an. Wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie, mit allen notwendigen Details, wie Strecke, Uhrzeit, Zyklus und Fahrtkosten und rechnen diese mit Ihnen ab. Haben Sie offene Fragen zur privaten Abrechnung? Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Unser Partner Provita Augsburg

Stolz dürfen wir Ihnen unseren Partner, das ProVita Gesundheitszentrum Augsburg vorstellen. Seit 1998 verbindet das ambulante Gesundheitszentrum Medizin und Therapie mit hohem Servicekomfort, Kundenorientierung und einem angenehm gestalteten Ambiente. Das Leistungsspektrum des Gesundheitszentrums umfasst die gesamte ambulante Rehabilitation in den Fachbereichen Orthopädie und Neurologie. Um den Patienten die Genesung so angenehm wie möglich zu gestalten, werden Sie von unseren zuverlässigen Beförderungsprofis von Zuhause abgeholt und bis in das Gesundheitszentrum ProVita gefahren. Nach Ihrer Therapie steht auch schon das Beförderungsfahrzeug für Sie bereit & Sie werden wieder nach Hause, bis vor die Haustüre gefahren. Gerne sind wir hierbei auch beim ein- sowie beim aussteigen behilflich. Sie wollen mehr über unseren starken Partner ProVita erfahren?

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